1. Überführung des Fahrzeugs nach Rumänien
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Mit deutschen Kennzeichen: Solange das Fahrzeug in Deutschland zugelassen und versichert ist, kannst du es auf eigener Achse nach Rumänien überführen.
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Ohne deutsche Zulassung: Falls das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet wurde, benötigst du ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) für die Überführung. Deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) sind in Rumänien nicht gültig und dürfen nicht verwendet werden.
2. Nutzung des Fahrzeugs in Rumänien
Nach der Einreise darfst du das Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen bis zu 90 Tage nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Fahrzeug in Rumänien zugelassen werden.
3. Zulassung des Fahrzeugs in Rumänien
Erforderliche Unterlagen:
Fahrzeugdokumente: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
Kaufvertrag (bei Eigentümerwechsel), ggf. mit beglaubigter Übersetzung.
Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung (certificat de înregistrare)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (ITP)
RCA-Versicherung (rumänische Kfz-Haftpflichtversicherung)
Authentizitätszertifikat vom rumänischen Autoregister (Registrul Auto Român, RAR)
Zahlungsnachweise für Zulassungsgebühren
Ablauf:
Technische Überprüfung: Vereinbare einen Termin beim RAR für die technische Inspektion und das Authentizitätszertifikat.
Versicherung: Schließe eine RCA-Versicherung ab.
Zulassungsantrag: Reiche alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsstelle (Serviciul regim permise de conducere şi înmatricularea vehiculelor) ein.
Kennzeichen: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du rumänische Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung.
4. Abmeldung in Deutschland
Nach der erfolgreichen Zulassung in Rumänien informiert die rumänische Zulassungsstelle die deutsche Zulassungsbehörde über die Ummeldung.
5. Alternativ kannst du das Fahrzeug auch selbst online in Deutschland abmelden.
Fahrzeuge die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen oder wieder zugelassen wurden, können in Deutschland online abgemeldet werden.
Voraussetzungen für die Online-Abmeldung:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit Sicherheitscode:Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem versteckten Sicherheitscode versehen sein.
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Kennzeichen mit Sicherheitscode:Die Kennzeichen müssen mit Siegelplaketten ausgestattet sein, die eine Druckstücknummer aufweisen.
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i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde:Die Online-Abmeldung erfolgt über das vom Landkreis oder der Stadt bereitgestellte i-Kfz-Portal.
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Gültige Versicherung:Die Kfz-Versicherung muss noch gültig sein.
Ablauf der Online-Abmeldung:
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Sicherheitscodes eingeben:Die Sicherheitscodes von der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichen werden im i-Kfz-Portal eingegeben.
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Zahlung der Gebühren:Die Gebühren für die Online-Abmeldung werden über das Portal bezahlt.
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Abmeldung bestätigen:Die Abmeldung wird über das Portal bestätigt und die Zulassungsbehörde erhält die Information.
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Fahrzeugschein wird elektronisch hinterlegt:Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird nach der Abmeldung elektronisch hinterlegt.
💡 Wichtige Hinweise
Fristen: Stelle sicher, dass die Zulassung in Rumänien innerhalb von 90 Tagen nach Einreise erfolgt, um Bußgelder zu vermeiden.
Technische Anforderungen: Das Fahrzeug muss den rumänischen technischen Standards entsprechen. Eine gültige Hauptuntersuchung (ITP) ist erforderlich.
Steuern: Die Kfz-Steuer in Rumänien wird kommunal festgelegt und basiert auf dem Hubraum des Fahrzeugs.
- Mautpflicht: Das rumänische Nationalstraßennetz ist vignettenpflichtig. Alle Fahrzeuge außer Motorräder benötigen die elektronische Vignette „Rovinieta„. (Kosten pro Jahr ca. 28€)